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   VGH Bayern, 25.10.2022 - 19 CE 22.1816   

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https://dejure.org/2022,32211
VGH Bayern, 25.10.2022 - 19 CE 22.1816 (https://dejure.org/2022,32211)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.10.2022 - 19 CE 22.1816 (https://dejure.org/2022,32211)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Oktober 2022 - 19 CE 22.1816 (https://dejure.org/2022,32211)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 30
    Familiennachzug zu einem in Deutschland lebenden Ausländer unter Umgehung des Visumverfahrens

  • rewis.io

    Nordmazedonien, Deutschkenntnisse, Zumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen, 08.04.2014 - 3 B 412/13

    Visumerfordernis bei Heirat eines Drittstaatsangehörigen und eines deutschen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2022 - 19 CE 22.1816
    Folglich gilt insoweit auch Art. 5 Abs. 3 RL 2003/86/EG, wonach der Antrag für die Gestattung der Einreise zu stellen und zu prüfen ist, wenn sich die Familienangehörigen noch außerhalb des Hoheitsgebiets des Mitgliedstaats aufhalten, selbst wenn sich diese Vorschrift im Kapitel III der Richtlinie befindet (BayVGH, B.v. 28.2.2014 - 10 ZB 13.2410 - juris Rn. 12; SächsOVG, B.v. 8.4.2014 - 3 B 412/13 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 28.02.2014 - 10 ZB 13.2410

    Die nach Art. 17 RL 2003/86/EG bei der Ablehnung eines Antrags auf

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2022 - 19 CE 22.1816
    Folglich gilt insoweit auch Art. 5 Abs. 3 RL 2003/86/EG, wonach der Antrag für die Gestattung der Einreise zu stellen und zu prüfen ist, wenn sich die Familienangehörigen noch außerhalb des Hoheitsgebiets des Mitgliedstaats aufhalten, selbst wenn sich diese Vorschrift im Kapitel III der Richtlinie befindet (BayVGH, B.v. 28.2.2014 - 10 ZB 13.2410 - juris Rn. 12; SächsOVG, B.v. 8.4.2014 - 3 B 412/13 - juris Rn. 13).
  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2022 - 19 CE 22.1816
    Es ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind, auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (BVerfG, B.v. 31.8.1999 -2 BvR 1523/99 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.10.2022 - 19 CE 22.1815

    Erfolglose Beschwerde gegen Versagung eines Aufenthaltstitels

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2022 - 19 CE 22.1816
    Danach ergibt sich nicht, dass die Antragsgegnerin entgegen der Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten wäre, alle aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegenüber der am ... Oktober 1979 geborenen, seit dem ... November 2005 verheirateten und nach eigenen Angaben am 20. Juli 2020 gemeinsam mit ihren beiden am ... März 2006 und ... Oktober 2008 geborenen Kindern (Antragsteller in den Verfahren 19 CE 22.1815 und 19 CE 22.1817) in das Bundesgebiet zu ihrem sich seit 21. Januar 2019 im Bundesgebiet aufhaltenden und bis zum 12. Juni 2020 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18 Abs. 3 AufenthG a.F. i.V.m. § 26 Abs. 2 BeschV besitzenden Ehemann (über einen vor ihrem Ablauf gestellten Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis des Ehemannes ist noch nicht entschieden worden) eingereisten Antragstellerin, allesamt nordmazedonische Staatsangehörige, bis zur rechtskräftigen Entscheidung über ihre Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis unter Aufhebung des Bescheids der Antragsgegnerin vom 24. Mai 2022, zu unterlassen.
  • VGH Bayern, 25.10.2022 - 19 CE 22.1817

    Kein Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Unterlassung von

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2022 - 19 CE 22.1816
    Danach ergibt sich nicht, dass die Antragsgegnerin entgegen der Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten wäre, alle aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegenüber der am ... Oktober 1979 geborenen, seit dem ... November 2005 verheirateten und nach eigenen Angaben am 20. Juli 2020 gemeinsam mit ihren beiden am ... März 2006 und ... Oktober 2008 geborenen Kindern (Antragsteller in den Verfahren 19 CE 22.1815 und 19 CE 22.1817) in das Bundesgebiet zu ihrem sich seit 21. Januar 2019 im Bundesgebiet aufhaltenden und bis zum 12. Juni 2020 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18 Abs. 3 AufenthG a.F. i.V.m. § 26 Abs. 2 BeschV besitzenden Ehemann (über einen vor ihrem Ablauf gestellten Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis des Ehemannes ist noch nicht entschieden worden) eingereisten Antragstellerin, allesamt nordmazedonische Staatsangehörige, bis zur rechtskräftigen Entscheidung über ihre Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis unter Aufhebung des Bescheids der Antragsgegnerin vom 24. Mai 2022, zu unterlassen.
  • VGH Hessen, 03.11.2023 - 3 B 745/23

    Einreise mit einem Schengen-Visum berechtigt nicht zur Einholung einer

    Folglich gilt insoweit auch Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2003/86/EG, wonach der Antrag für die Gestattung der Einreise zu stellen und zu prüfen ist, wenn sich die Familienangehörigen noch außerhalb des Hoheitsgebiets des Mitgliedstaats aufhalten, selbst wenn sich diese Vorschrift im Kapitel III der Richtlinie befindet (ebenso VGH München, Beschluss vom 25. Oktober 2022 - 19 CE 22.1816 -, juris Rdnr. 13; OVG Magdeburg, Beschluss vom 8. April 2014 - 3 B 412/13 -, juris Rdnr. 13).
  • VG Bayreuth, 28.07.2023 - B 6 E 23.444

    Kein Aufenthaltsrecht aus Art. 21 AEUV für nigerianischen Stiefvater eines

    Das ergibt sich schon daraus, dass nach Art. 5 Abs. 3 RL 2003/86/EG der Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen und zu prüfen ist, wenn sich der Familienangehörige noch außerhalb des Hoheitsgebiets des Mitgliedstaats befindet, in dem sich der Zusammenführende aufhält (vgl. auch BayVGH, B.v. 25.10.2022 - 19 CE 22.1816 - BeckRS 2022, 31577 Rn. 13).
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